Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung
von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen.
Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse erstattet:
Ihre Krankenkasse erstattet keine Kosten der Malariaprophylaxe.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Für Schutzimpfungen für eine private Reise übernimmt die AOK die Kosten soweit nicht andere Kostenträger zuständig sind. Das gilt für Länder, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes Impfungen empfiehlt. Dies betrifft zum Beispiel Impfungen gegen Hepatitis A und B. Bitte beachten: Die AOK erstattet 80 Prozent je Originalrechnung für diese und weitere Leistungen, maximal 250 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Zu den weiteren Leistungen zählen: Homöopathie, Osteopathie, Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen bei Schwangerschaft und Geburt, professionelle Zahnreinigung, Hautkrebs-Screening.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht.
In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Erwachsene werden pro Zeitjahr fünfmal, Kindern maximal zehnmal Punkte für AOK-Doppelplus gutgeschrieben. Jeder Punkt ist einen Euro wert. Für medizinisch sinnvolle Impfungen, die vor vermeidbaren und lebensbedrohenden Krankheiten schützen und deren Kosten die AOK übernimmt.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim
Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann
bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten erstattet.
Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt
an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie
dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipps
Ihre Krankenkasse erstattet eine Impfung nicht!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch
erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenkasse. Hier finden Sie
ein Musteranschreiben.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenkasse eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung
empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet)
unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden?
Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte
jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!