Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung
von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen.
Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse erstattet:
Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten der Malariaprophylaxe.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Die AOK Bayern übernimmt 100 % der Kosten für Impfstoff oder Tabletten und bis zu 15 EUR für Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes für folgende Reiseimpfungen: Hepatitis A, Hepatitis B, Gelbfieber, Tollwut, Typhus, Cholera, Japanische Enzephalitis, Vogelgrippe, Poliomyelitis, Meningokokken (Serotyp C und ACWY) und Meningokokken B, Denguefieber und der Malariaprophylaxe. Die Reiseschutzimpfung gegen FSME (bei Reisen in Endemiegebiete) kann über die AOK-Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden und ist damit für die Versicherten der AOK Bayern ebenfalls zu 100%.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht.
In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Im Bonusprogramm der AOK Bayern werden die von der SI-RL empfohlenen Impfungen bonifiziert. Es gibt 500 Punkte pro Jahr für Impfungen“. Im Bonusprogramm der AOK Bayern werden die von der SI-RL empfohlenen Impfungen bonifiziert. Es gibt 500 Punkte pro Jahr für Impfungen“.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim
Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann
bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten erstattet.
Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt
an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie
dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipps
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet)
unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden?
Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte
jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Ansprechpartner für Impfungen
Servicehotline 24 STD-7 Tage
Telefon: 089 / 22844050
eMail: info@by.aok.de