Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung
von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen.
Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse erstattet:
Leider erstattet Ihre Krankenkasse keine Auslandsschutzimpfungen.
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet keine Kosten der Malariaprophylaxe.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Es werden 100% der Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung erstattet.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht.
In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Im Rahmen des Bonusprogrammes "actimonda Bonusprogramm" werden bei einem vollständigen Impfschutz 40 Euro bonifiziert.
Tipps
Ihre Krankenkasse erstattet keine Impfungen!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch
erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenkasse. Hier finden Sie
ein Musteranschreiben.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenkasse eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung
empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet)
unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden?
Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte
jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!